Das Unternehmen

Wer wir sind?

Die Contrade&more GmbH mit Sitz in Paldau wurde 2017 gegründet und errichtet seit 2022 in Kooperation mit der Rottenmanner Siedlungsgenossenschaft gemeinnützige eGen m. b. H. rund 1.000 Photovoltaik-Anlagen auf ausgewählten Dächern in der Steiermark und stellt den Mietern und Eigentümern den erzeugten PV-Strom besonders günstig zur Verfügung. Wir planen und entwickeln das Gesamtprojekt und betreiben in Weiterverfolgung die PV-Anlagen.

Was ist der Rottenmanner PV-Strom?

Der Rottenmanner PV-Strom wird zu 100% mit der Kraft der Sonne von der hauseigenen Photovoltaik-Anlagen vor Ort produziert. Somit schützten wir unser Klima für die nächste Generation durch CO2-neutralen Strom. Der Rottenmanner PV-Strom ist somit krisensicher und entlastet das Stromnetz. Sie können den günstigen Rottenmanner PV-Strom (Unser PV-Strompreis wird monatlich an den laut E-Control Austria günstigsten Tarif der Steiermark angepasst und zusätzlich von uns nochmals für Sie um 30% reduziert) einfach separat zu Ihrem bereits bestehenden Strom (Bezuges) Vertrag anmelden und erhalten eine eigene Abrechnung für Ihren verbrauchten Rottenmanner PV-Strom.

Allgemeine Fragen

Was ist eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage?

Mehrere Endverbraucher (nach ElWOG-Gesetz „teilnehmende Berechtigte“) können gemeinsam eine Photovoltaik-Erzeugungsanlage nutzen. Damit besteht nun die Möglichkeit, den produzierten Strom der Anlage vor Ort zu verbrauchen und somit das öffentliche Stromnetz zu entlasten. Ein etwaiger erzeugter Überschuss der erzeugten Energie wird ins öffentliche Netz eingespeist.

Was ist Photovoltaik?

Photovoltaik bezeichnet ein technisches Verfahren, in dem Energie aus Sonnenlicht, mit Hilfe von Solarzellen in elektrische Energie umgewandelt wird. Damit erhält man eine erneuerbare Energiequelle, und das ganz ohne negative Folgen für unsere Umwelt!

Wer kann Teilnehmer einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage werden?

Teilnehmer können Mieter, Wohnungseigentümer oder auch Gewerbetreibende in einem Objekt der Rottenmanner Siedlungsgenossenschaft mit gemeinschaftlicher Erzeugungsanlage werden.

Welche Vorteile hat eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage?

Teilnehmer können direkt vom Gemeinschaftsstrom profitieren und sich selbst mit erneuerbarer Energie versorgen. Damit wird das Stromnetz weniger stark belastet und jeder Nutzer hat die Möglichkeit, seinen Beitrag zur Energiewende beizutragen.

Ist die Teilnahme kostenfrei?

Für die Errichtung, Wartung und den Betrieb der Anlage entstehen den Teilnehmern KEINE Kosten! Nur die von den Teilnehmern bezogene Energie zzgl. der Servicepauschale wird am Ende des Monats abgerechnet.

Wer ist Betreiber und Eigentümer der Photovoltaik Anlage?

Die Contrade&more GmbH ist Anlagenbetreiber und Anlagenverantwortlicher – wir schließen Verträge mit dem jeweiligen Netzbetreiber, sowie mit jedem Teilnehmer ab. Wir sind verantwortlich für den Betrieb der PV-Anlage und somit auch für den Erhalt, die Wartung, sowie die Haftung.

Was ist der Vorteil für mich als Teilnehmer?

Sie erhalten die erzeugte Energie zu besonders günstigen Konditionen und tragen einen Beitrag zur Energiewende bei.

Sie profitieren zudem von stabilen Strompreisen, die monatlich an den laut E-Control Austria günstigsten Tarif der Steiermark angepasst und zusätzlich von uns nochmals für Sie um 30% reduziert werden.

Der Tarif bietet damit eine gewisse Preisstabilität, was heutzutage ein sehr wichtiges Thema ist. Zusätzlich tragen Sie erheblich zum Klimaschutz bei, indem Sie den eigens am Dach produzierten, CO2-freien PV-Strom nutzen und reduzieren gleichzeitig Ihre Kosten.

Gibt es ein schöneres Gefühl, als zu wissen, dass ein Teil Ihrer benötigten Energie auf Ihrem eigenen Dach klimafreundlich erzeugt wurde?

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Welchen Vorteil hat die Rottenmanner Siedlungsgenossenschaft?

Die Rottenmanner Siedlungsgenossenschaft gemeinnützige eGen m. b. H. stellt die Dachflächen Ihrer Wohngebäude zur Verfügung, damit Ihre Bewohner günstigen PV-Strom beziehen können. Dies tut Sie unentgeltlich als Mehrwert für Ihre Mieter und Eigentümer und um gleichzeitig einen Teil zur Energiewende beizutragen. Ebenfalls wird der allgemein genutzte Strom wie z.B. die Stiegenhaus Beleuchtung mit der erzeugten Energie betrieben, was eine Nebenkosteneinsparung bei der Energierechnung bringt.

Auf welcher Gesetzesgrundlage beruht die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage?

Seit der Anpassung des Ökostromgesetzes und der damit nachfolgenden ElWOG-Novelle (Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz) ist es möglich, dass Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit mehr als einem Anlagenbenutzer gemeinschaftlich genutzt werden können.

Mit den Anpassungen sieht das ElWOG vor, dass mehrere Endverbraucher („teilnehmende Berechtigte“) gemeinsam eine Stromerzeugungsanlage nutzen. Der Netzbetreiber nimmt die Zuordnung der erzeugten PV-Energie vor und saldiert den anteiligen PV-Strom-Verbrauch viertelstundengenau, d.h. je nach Verhältnis der benötigten Energie drosselt die in der gemeinschaftlichen Anlage den Bezug der Nutzer aus dem öffentlichen Stromnetz.

Wann wird eine PV-Anlage auf meinem Rottenmanner-Wohnhaus gebaut?

Wenn die Wohnanlage zu 100% im Eigentum der Rottenmanner Siedlungsgenossenschaft steht, wird das PV-Projekt automatisch umgesetzt (sofern die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen)!

Wenn die Wohnanlage nicht zu 100% im Eigentum der Rottenmanner Siedlungsgenossenschaft steht, muss wie folgt vorgegangen werden:

Es wird mittels grundsätzlicher Erhebung der Rottenmanner Siedlungsgenossenschaft darüber abgestimmt, ob sich die Wohnungseigentümer grundsätzlich mit dem Vorhaben (Bau einer 16a PV-Anlage) einverstanden erklären, wobei damit noch keine Rechtsverbindlichkeit der Beauftragung einhergeht. Ziel ist ein mehrheitlicher Grundsatzbeschluss, um das Interesse festzustellen und die etwaige Umsetzung zu prüfen.

  • Sollte sich die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mittels grundsätzlicher Erhebung für das gegenständliche Vorhaben mehrheitlich entscheiden, veranlasst die Contrade&more GmbH die Erstellung entsprechender Planungsunterlagen, und des finalen Miet- und Dienstbarkeitsvertrages samt (zweiten) finalen WEG-Beschlussmusters. Es wird auf Basis der Planungsunterlagen und des finalen Miet- und Dienstbarkeitsvertrages der zweite (finale) Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über die dann rechtsverbindliche Beauftragung des gegenständlichen Vorhabens gefasst. Auch hier ist es das vorrangige Ziel, einen mehrheitlichen WEG-Beschluss zu erhalten.

Ab Hausanschlag des mehrheitlichen WEG-Beschlusses beginnt sodann die 3-Monatige-Anfechtungsfrist. Nach Ablauf der Frist wird der Miet- und Dienstbarkeitsvertrag vertreten durch die Rottenmanner Siedlungsgenossenschaft unterfertigt und es kann mit der Umsetzung des PV-Projekts begonnen werden.

Grundsatzbeschluss

Muster Miet- und Dienstbarkeitsvertrag

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an die folgende E-Mail-Adresse: office@rottenmanner-strom.at wenden.

Was ist ein Miet- und Dienstbarkeitsvertrag?

Er regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Anlagenbetreiber (Contrade&more GmbH) und dem Eigentümer bezüglich der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage während der Vertragslaufzeit.

Wovon ist es neben den vertraglichen Voraussetzungen abhängig, dass ich einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage beitreten kann?

Nicht auf allen Gebäuden der Rottenmanner Siedlungsgenossenschaft gemeinnützige eGen m. b. H. ist die Installation einer PV-Anlage möglich. Dies kann verschiedene Ursachen haben, wie z.B. die baulichen oder technischen Gegebenheiten vor Ort, die Tragkraft des Daches u.v.m.

Muss ich an der gemeinschaftlichen Stromerzeugung teilnehmen, wenn in meinem Gebäude eine solche Anlage errichtet wird?

Nein, die Teilnahme ist freiwillig!

Bringt PV-Strom mehr Ersparnis als Nachtstrom?

Der Nachtstrom steht nur zu einer bestimmten Uhrzeit (meist 22:00 bis 6:00 oder 0:00 bis 6:00 Uhr) und für einen eigenen Nachtstrom- oder Doppeltarifzähler zur Verfügung. Es werden vom Stromanbieter eigene Zusatztarife (Netzentgelte, Steuern, Zählermiete,…) für Nachtstrom verrechnet.

Ein Nachtstromzähler bedeutet auch zusätzliche Gebühren, sodass sich eine solche Anlage nur bei entsprechendem Stromverbrauch rechnet.

Erst ab einem jährlichen Nachtstromverbrauch von 1600kWh ist ein eigener Nachtstromtarif günstiger. Denn die Basiskosten für einen Nachtzähler belaufen sich auf rund 70 Euro pro Jahr. Hintergrund ist die sogenannte Ökostrompauschale, die für jeden Zählpunkt, zu leisten ist.

Falls Ihr Nachstromverbrauch unter 1600 kWh pro Jahr liegt und Sie trotzdem zwei Stromzähler haben, sollten Sie die Abmeldung eines Stromzählers in Erwägung ziehen. In diesem Fall zahlen Sie nämlich mehr für den Anschluss als Sie sich durch einen Niederstromtarif ersparen können. Die Abmeldung erfolgt durch den Netzbetreiber und kostet einmalig ca. 24 Euro.

Oberösterreich hat seit 2. Jänner 2023 den Nachtstrom-Tarif eingestellt. Im Burgenland wird seit 2023 für Neukunden kein Nachtstrom mehr angeboten. Steiermark kann dies auch jederzeit machen. Dann wird der Nachtstromzähler ohnehin nicht mehr benötigt.

Der preisliche Unterschied fällt heute nicht mehr so groß aus, wie es früher der Fall war. Grund dafür sind die Vielzahl an anderen Möglichkeiten Strom zu produzieren, wie etwa mit Photovoltaik-Anlagen oder anderen nachhaltigen Anlagen.

Die Smarten Haushaltsgeräte können heutzutage tagsüber gesteuert werden, sodass ein CO2-freier Strombezug über eine Photovoltaik-Anlage viel günstiger kommt und zusätzlich positiv dem Klimaschutz beiträgt.

Wofür ist der Netzbetreiber zuständig?

Der Netzbetreiber ist für den Netzanschluss der Erzeugungsanlage, den Netzzugang der Teilnehmer, die Installation der intelligenten Messgeräte (Smart Meter), sowie die Messung und Bilanzierung der Viertelstunden-Messwerte zuständig.

Benötige ich noch weitere Vereinbarungen mit meinem Netzbetreiber?

Sie müssen mit Ihrem Netzbetreiber noch eine Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag abschließen, welche die Auslesung der Viertelstundenwerte Ihres Smart-Meters erlaubt.

Die Smart-Meter sind grundsätzlich so konzipiert, dass die Daten nur einmal täglich an den Netzbetreiber übermittelt werden. Sie als Teilnehmer müssen der Verwendung und der Auslesung der 1⁄4 Stundenwerte sowie deren Weitergabe an den Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage aktiv zustimmen.

Sollte noch kein Smart Meter bei Ihnen verbaut sein, so müssen Sie diesen bei Ihrem Netzanbieter beantragen.

Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, erfolgt die Umstellung zur Übermittlung der Verbrauchsdaten seitens des Netzbetreibers. Danach steht dem günstigen Rottenmanner PV-Strom-Bezug nichts mehr im Weg.

¼-Stunden-Auslesung

Smart Meter

Wer haftet für die Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage?

Die Contrade&more GmbH ist Anlagenbetreiber und Anlagenverantwortlicher, sie haftet für alle von der Anlage ausgehenden Gefahren. Dies umfasst jegliche Schäden, welche durch den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung der Anlage entstehen.

Wie wird der erzeugte Strom aufgeteilt?

Ihr Netzbetreiber teilt den Rottenmanner PV-Strom dynamisch entsprechend der aktuellen Stromerzeugung und dem aktuellen Strombedarf auf die einzelnen Teilnehmer der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage auf. Ziel ist es, den erzeugten Strom so effizient wie möglich auf die Nutzer aufzuteilen.

Wo erhalte ich weitere Informationen zu gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen?

Wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice telefonisch unter +43 3115 61 50 415 oder per E-Mail an service@rottenmanner-strom.at.

Kunde werden

Wie kann ich mich anmelden?

Ganz einfach über die Anmeldeseite auf unserer Homepage.

PV-Strom beziehen

Nachdem Sie sich angemeldet haben, kümmern wir uns um die entsprechenden Marktprozesse für Ihre Anmeldung. Dann müssen Sie bei Ihrem Netzbetreiber nur noch der ¼-Stunden Auswertung und der Datenfreigabe zustimmen.

Was benötige ich, wenn ich Kunde werden will?

Zusätzlich zu einem Smart Meter mit Opt In-Option, brauchen Sie nur ein paar Minuten Zeit, sowie: eine gültige E-Mailadresse, Ihre Bankdaten (IBAN) und am besten noch Ihre letzte Jahresenergieabrechnung.

Was ist ein Smart-Meter?

Ein Smart Meter ist ein intelligentes Messgerät, welches die Energiedaten laufend an den Netzbetreiber übermitteln. Er hilft, das Stromangebot und die Stromnachfrage in Einklang zu bringen und den Stromverbrauch zu senken. Auch macht ein Smart Meter den Stromverbrauch und die Stromerzeugung transparenter.

Warum ist ein Smart-Meter notwendig?

Für die Ermittlung der von Ihnen benötigten Energie sowie für die Abrechnung ist es Grundvoraussetzung, einen intelligenten Stromzähler (Smart-Meter) als Stromzähler zu haben. Die Smart-Meter haben den Vorteil, dass Sie alle 1⁄4 Stunde die Zählerdaten an den Netzbetreiber senden. Daher ist ein Smart Meter und die Auswertung der 1⁄4-Stundenwerte ein MUSS-Kriterium zur Teilnahme.

¼-Stunden-Auslesung

Smart Meter

Ich habe noch einen alten Zähler, wie bekomme ich einen Smart-Meter?

Das ist ganz einfach, da dieser durch den Netzbetreiber für Sie kostenfrei installiert werden muss. Sie können hier das Schreiben zum Smart-Meter-Tausch runterladen, ausfüllen und an Ihren Netzbetreiber schicken.

Dieser hat dann binnen 2 Monaten (mit Begründung, aber längsten 5 Monate – gemäß § 1 Abs. 5 der Intelligenten Messgeräte-Einführungsverordnung) Zeit, den Tausch auszuführen.

Ich habe schon einen Smart-Meter als Stromzähler muss ich noch was tun?

Sie müssen mit Ihrem Netzbetreiber noch eine Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag abschließen, welche die Auslesung der Viertelstundenwerte Ihres Smart-Meters erlaubt.

Die Smart-Meter sind grundsätzlich so programmiert, dass die Daten nur einmal täglich an den Netzbetreiber übermittelt werden. Für den Beitritt zur gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage ist aber eine Übermittlung der Werte im 1⁄4 Stunden Takt Grundvoraussetzung, sodass sie dies aktiv beim Netzbetreiber freischalten lassen müssen.

Erst wenn diese Voraussetzungen vorliegen, steht dem Bezug des Rottenmanner PV-Stroms nichts mehr im Wege.

Muss ich meinen Vertrag bei meinem aktuellen Energielieferanten kündigen?

Nein, für den Bezug von Rottenmanner PV-Strom ist ein aufrechter Energieliefervertrag unumgänglich, damit Sie Ihren Strombedarf, welcher nicht von Rottenmanner PV-Strom gedeckt werden kann, auch weiterhin von Ihrem Energieversorger erhalten.

Sollten Sie nicht über einen aktiven Stromliefervertrag verfügen, ist eine Anmeldung nicht möglich!

Contrade&more GmbH ist kein Energielieferant im Sinne des ElWOG-Gesetzes. Wir beliefern Sie ausschließlich mit Rottenmanner PV-Strom aus der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage.

Wie lange bin ich vertraglich gebunden bzw. wie sind die Kündigungsmodalitäten?

Der Rottenmanner PV-Strom ist jederzeit unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist kündbar. Die Kündigung senden Sie bitte per Mail an service@rottenmanner-strom.at und wir kümmern uns um die Abmeldung.

Was passiert, wenn ich ausziehe mit meinem Vertrag?

Bitte kündigen Sie den Vertrag rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin. Dies ist unumgänglich, da es sich um eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage handelt, kann der Rottenmanner PV-Strom nicht an eine andere Adresse mitgenommen werden. Eine rechtzeitige Kündigung ist wichtig, damit Ihnen keine weiteren Kosten entstehen.

Wozu dient die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und was bedeutet das für mich als Kunde?

Eine sorgsame und verantwortungsbewusste Handhabung Ihrer Kundendaten ist uns im Sinne der DSGVO wichtig. Alle Details dazu finden Sie in unserer ausführlichen Information zu Datenverarbeitung gemäß DSGVO.

Ihre Daten zur Energieanlage

Wo finde ich meine Zählpunktnummer?

Die Zählpunktnummer ist eine 33-stellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben (z.B. AT.008200.09110.24BZ010K41M87G825632), die durch drei Punkte getrennt wird. Diese finden Sie auf Ihrer Stromrechnung oder auf Ihrem Stromliefervertrag sowie auch am Netzzugangsvertrag.

Warum brauchen wir Ihre Zählpunktnummer?

Nur mit Hilfe Ihrer Zählpunktnummer, können wir Ihre Anlage eindeutig identifizieren, Sie beim Netzbetreiber unserer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage zuordnen und Sie mit dem günstigsten Rottenmanner PV-Strom beliefern.

Die Zuordnung sowie die notwendigen Marktprozesse übernehmen wir für Sie und Sie erhalten von uns nach Abschluss der Anmeldung eine Information, ab wann wir Sie mit dem günstigen PV-Strom versorgen.

Warum ist auf meiner Rottenmanner PV-Strom-Rechnung keine Netzgebühr ersichtlich?

Sie erhalten von uns eine Rechnung über jede verbrauchte kWh (Kilowattstunde), welche Sie aus der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage bezogen haben. Da diese Energie nicht über das öffentlichen Stromnetzes fließt, fallen auch keine Netzgebühren für die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes und deren Abgaben an.

Deshalb sind nur die kWh, die Servicepauschale und eventuelle angefallene Zusatzkosten auf unserer Rechnung angeführt.

Rechnung - Allgemein

Wann und wie oft bekomme ich Abrechnungen von Contrade&more?

Die Abrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein anhand der Verbrauchsdaten, welche wir vom Netzbetreiber erhalten. Diese Rechnung erhalten Sie von uns per Mail zugeschickt und wir ziehen den Betrag bequem per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto ein. Wie Sie sehen, auch hier sind wir umweltbewusst und verzichten auf Papierrechnungen und unnötige Banküberweisungen.

Ich möchte meine Rechnung auch auf postalischem Wege erhalten. Was muss ich tun?

Für alle Kunden, die eine Monatsrechnung auf Papier brauchen, gibt es die Möglichkeit, dies über unseren Kundenservice schriftlich umzustellen. In diesem Fall wird auf den Bonus für die Elektronische Rechnung verzichtet.

Rechnung - Rechnungspositionen

Was wird mir von Contrade&more in Rechnung gestellt?

Wir verrechnen Ihnen die bezogene Energie monatliche im Nachhinein. Zu der bezogenen Energie kommt noch die Monatliche Servicepauschale.

Was ist die Servicepauschale?

Die Servicepauschale ist ein fixer Betrag, der in Euro pro Monat ausgewiesen wird. Für alle Kunden, die der Umwelt zuliebe auf Ihre Papierrechnung verzichten, vergeben wir auf diese Servicepauschale einen Bonus für die Elektronische Rechnung in Höhe von € 1, – (brutto) je Monat. Wenn Sie am elektronischen Lastschriftverfahren teilnehmen, erhalten Sie nochmals einen Rechnungsrabatt in Höhe von € 0,50 – (brutto) je Monat.

Was ist der Arbeitspreis?

Der Arbeitspreis wird in ct/kWh ausgewiesen und ist eine verbrauchsabhängige Rechnungskomponente.

Warum bekomme ich den Bonus Online-Rechnung?

Den Bonus Elektronische Rechnung vergeben wir an alle Kunden, die der Umwelt zuliebe auf Ihre Papierrechnung verzichten, um uns bei Ihnen für diese Entscheidung zu bedanken. Die elektronische Rechnungszusendung schützt die Umwelt und vermindert Papiermüll. Das honorieren wir gerne mit einem monatlichen Bonus, der als Rabatt auf der Rechnung ausgegeben wird.

Warum bekomme ich keinen Bonus Elektronische Rechnung?

Wenn Sie sich für die Papierrechnung entschieden haben, entfällt der Bonus Elektronische Rechnung. Schreiben Sie unserem Kundenservice einfach eine E-Mail, wenn Sie auf die elektronische Rechnung umsteigen möchten, und Ihnen wird auf der nächsten Rechnung der Bonus Elektronische Rechnung gutgeschrieben.

Warum bekomme ich den Bonus Lastschriftverfahren?

Den Bonus-Lastschriftverfahren vergeben wir an alle Kunden, welche den Betrag monatlich bequem von Ihrem inländischen Konto einziehen lassen, um uns bei Ihnen für diese Entscheidung zu bedanken. Das Lastschriftverfahren erspart Ihnen auch die lästigen Überweisungen. Das honorieren wir gerne mit einem monatlichen Bonus, der als Rabatt auf der Rechnung ausgegeben wird.

Warum bekomme ich keinen Bonus-Lastschriftverfahren?

Wenn Sie sich für die Selbstzahlung entschieden haben, entfällt der Bonus Lastschriftverfahren. Wenn Sie sich für das bequeme Lastschriftfahren anmelden möchten, geht dies ganz einfach. Füllen Sie einfach das SEPA-Formular aus dem Downloadbereich auf unserer Homepage www.rottenmanner-strom.at aus, unterschreiben Sie es und retournieren Sie es, ganz bequem per Mail an service@rottenmanner-strom.at.

Sind Energiekosten umsatzsteuerpflichtig?

Falls nicht anders ausgewiesen, sind sämtliche Preisbestandteile auf der Rechnung umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer beträgt in Österreich derzeit 20 Prozent.

Woher weiß Contrade&more wieviel Energie ich verbrauche?

Der Netzbetreiber ermittelt mit Hilfe des Smart Meters die bezogene Energie aus der PV-Anlage und übermittelt diese an uns, monatlich gesammelt. Dadurch wissen wir, wie viel kWh (Kilowattstunde) Sie genau an Rottenmanner PV-Strom bezogen haben.

Der verrechnete Energieverbrauch ist meiner Meinung nach nicht korrekt. Was kann ich tun?

Der Energieverbrauch wird von Ihrem Netzbetreiber durch eine Fernauslesung oder Schätzung- ermittelt und an uns gemeldet. Wir haben auf die gemeldete Höhe keinen Einfluss. Sollte Ihnen der Verbrauch zu hoch vorkommen, können Sie sich gerne an unseren Kundenservice wenden, wir überprüfen gerne noch einmal die Daten Ihrer Abrechnung.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass bei einer nicht korrekten Abrechnung eine Korrektur des Verbrauches durch uns nicht möglich ist. Wir müssen Sie dann an Ihren Netzbetreiber verweisen, welcher gegebenenfalls Ihre Messeinrichtung überprüfen wird. Eine Korrektur der Verbrauchshöhe kann immer nur durch den Netzbetreiber erfolgen.

Technische Stromfakten

Was ist ein Netzbetreiber?

Der Netzbetreiber ist der Eigentümer des Energienetzes und verteilt die Energie an die Endverbraucher. In weiterer Folge ist der Netzbetreiber für die Instandhaltung, den Betrieb, den Ausbau sowie die Ermittlung des Stromverbrauchs verantwortlich.

Da der Rottenmanner PV-Strom nicht durch eben dieses öffentliche Stromnetz fließt, hat der Netzbetreiber nur die Aufgabe der Ermittlung und Übermittlung Ihres Verbrauches.

Was ist ein Energielieferant?

Ein Energielieferant (auch Energieversorger oder Energieanbieter genannt) stattet Sie mit dem passenden Strom- oder Gastarif für Ihre Anforderungen aus. Er ist also das Unternehmen, das Strom oder Gas in Ihrem Haushalt liefert und ist frei wählbar.

Für den Bezug von Rottenmanner PV-Strom ist ein aufrechter Energieliefervertrag mit Ihrem Energielieferanten unumgänglich, damit Sie Ihren Strombedarf, welcher nicht von Rottenmanner PV-Strom gedeckt werden kann, auch weiterhin von Ihrem Energieversorger erhalten.

An wen wende ich mich bei einer Störung?

Bei Fragen zu Ihrem Smart-Meter und der Menge der abgerechneten Energie wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber. Ihr Netzbetreiber ist für die Übermittlung der bezogenen und somit abgerechneten Energie zuständig.

Bei anderen technischen Fragen zum Betrieb der Anlage wenden Sie sich bitte an die folgende E-Mail-Adresse: office@rottenmanner-strom.at.

Was ist ein Zählpunkt?

Die Zählpunktnummer ist eine 33-stellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben (z.B. AT.008200.09110.24BZ010K41M87G825632), die durch drei Punkte getrennt wird. Diese finden Sie auf Ihrer Stromrechnung oder auf Ihrem Stromliefervertrag sowie auch am Netzzugangsvertrag.

Nur mit Hilfe Ihrer Zählpunktnummer, können wir Ihre Anlage eindeutig identifizieren, Sie beim Netzbetreiber unserer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage zuordnen und Sie mit dem günstigsten Rottenmanner PV-Strom beliefern.

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Alle Bewohner:innen haben die Möglichkeit den hauseigenen Strom zu beziehen. Die Abrechnung erfolgt automatisch und ohne Mehraufwand.

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Kontakt


Contrade&more GmbH
Postfach 06030
1006 Wien
03115 61 50 415

E-Mail: service@rottenmanner-strom.at

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Contrade&more GmbH kein Stromversorger im Sinne des ElWOG ist.

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