Jetzt Rottenmanner Photovoltaik-Strom beziehen
Alle Bewohner:innen haben die Möglichkeit den hauseigenen Strom zu beziehen. Die Abrechnung erfolgt automatisch und ohne Mehraufwand.
Mehrere Endverbraucher (nach ElWOG „teilnehmende Berechtigte“) können gemeinsam eine PV-Erzeugungsanlage nutzen. Die Versorgung der Endverbraucher der 16a PV-Anlage erfolgt rechnerisch über Zählermesswerte. Das bedeutet, dass sich durch den Beitritt zur gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage, der Strombezug des Endverbrauchers aus dem öffentlichen Stromnetz, vermindert.
Der Netzbetreiber nimmt die Zuordnung der erzeugten PV-Energie vor und saldiert den anteiligen PV-Strom-Verbrauch viertelstundengenau mit der bezogenen Energie. Wird mehr PV-Energie erzeugt, als vom Endverbraucher gebraucht, wird dieser Überschuss ins öffentliche Netz eingespeist.
Jeder Endverbraucher braucht daher nach wie vor einen Anschluss an das öffentliche Stromnetz und einen Smart Meter mit Opt-In Funktion, damit eine korrekte Zuordnung pro Viertelstunde vorgenommen werden kann.
https://www.e-control.at/gemeinschaftliche-erzeugungsanlagen
Es entstehen den Mietern und Eigentümern KEINE Errichtungskosten!
Wir errichten auf ausgewählten Dächern der Steiermark PV-Anlagen auf unsere Kosten und stellen den Rottenmanner PV-Strom den Mietern und Eigentümern besonders günstig zur Verfügung.
Die Contrade&more GmbH ist Anlagenbetreiber und Anlagenverantwortlicher – wir schließen Verträge mit dem regionalen Netzbetreiber (der die Rahmenbedingungen für den Betrieb der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage regelt) und mit jedem Teilnehmer (Beitritt zur gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage & einen Miet- und Dienstbarkeitsvertrag) ab.
Wir sind verantwortlich für den Betrieb der PV-Anlage, den Erhalt und die Wartung der PV-Anlage und übernehmen die Haftung für die PV-Anlage.
Er regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Anlagenbetreiber (Contrade&more GmbH) und dem Eigentümer bezüglich der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage während der Vertragslaufzeit.
Nein, die Rottenmanner Siedlungsgenossenschaft gemeinnützige eGen m. b. H. stellt lediglich die Dachflächen Ihrer Wohngebäude zur Verfügung, damit Ihre Bewohner günstigen PV-Strom beziehen können.
Sie profitieren von dem Wegfall der Netzkosten und Abgaben sowie von stabilen Strompreisen, die monatlich an den laut E-Control Austria günstigsten Tarif der Steiermark angepasst und zusätzlich von uns nochmals für Sie reduziert werden.
Der Tarif bietet damit eine Stabilität, was heutzutage ein sehr wichtiges Thema ist. Zusätzlich tragen Sie erheblich zum Klimaschutz bei, indem Sie den eigens am Dach produzierten, CO2-freien PV-Strom nutzen und reduzieren gleichzeitig Ihre Kosten.
Der Nachtstrom steht nur zu einer bestimmten Uhrzeit (meist 22:00 bis 6:00 oder 0:00 bis 6:00 Uhr) und für einen eigenen Nachtstrom- oder Doppeltarifzähler zur Verfügung. Es werden vom Stromanbieter eigene Zusatztarife (Netzentgelte, Steuern, Zählermiete,..) für Nachstrom verrechnet.
Ein Nachtstromzähler bedeutet auch zusätzliche Gebühren, sodass sich eine solche Anlage nur bei entsprechendem Stromverbrauch rechnet.
Erst ab einem jährlichen Nachtstromverbrauch von 1600 kWh ist ein eigener Nachtstromtarif günstiger. Denn die Basiskosten für einen Nachtzähler belaufen sich auf rund 70 Euro pro Jahr. Hintergrund ist die sogenannte Ökostrompauschale, die für jeden Zählpunkt, zu leisten ist.
Falls Ihr Nachstromverbrauch unter 1600 kWh pro Jahr liegt und Sie trotzdem zwei Stromzähler haben, sollten Sie die Abmeldung eines Stromzählers in Erwägung ziehen. In diesem Fall zahlen Sie nämlich mehr für den Anschluss als Sie sich durch einen Niederstromtarif ersparen können. Die Abmeldung erfolgt durch den Netzbetreiber und kostet einmalig ca. 24 Euro.
Oberösterreich hat seit 2. Jänner 2023 den Nachtstrom-Tarif eingestellt. Im Burgenland wird seit 2023 für Neukunden kein Nachtstrom mehr angeboten. Steiermark kann dies auch jederzeit machen. Dann wird der Nachtstromzähler ohnehin nicht mehr benötigt.
Der preisliche Unterschied fällt heute nicht mehr so groß aus, wie es früher der Fall war. Grund dafür sind die Vielzahl an anderen Möglichkeiten Strom zu produzieren, wie etwa mit Photovoltaik-Anlagen oder anderen nachhaltigen Anlagen.
Die Smarten Haushaltsgeräte können heutzutage tagsüber gesteuert werden, sodass ein CO2-freier Strombezug über eine Photovoltaik-Anlage viel günstiger kommt und zusätzlich positiv dem Klimaschutz beiträgt.
Ihr Netzbetreiber teilt den Rottenmanner PV-Strom dynamisch entsprechend der aktuellen Stromerzeugung und dem aktuellen Strombedarf auf die einzelnen Teilnehmer der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage auf.
Den günstigen Rottenmanner PV-Strom können Sie separat zu Ihrem bereits bestehenden Strom(bezugs)vertrag anmelden.
Um den günstigen Rottenmanner-PV-Strom zu beziehen, müssen Sie sich hier anmelden: Zur Anmeldung
Im nächsten Schritt kontaktieren wir Sie per Mail und schicken Ihnen alle nötigen Unterlagen zum Ausfüllen und Unterzeichnen zu, und begleiten Sie per Mail durch den weiteren Ablauf.
Sobald die Photovoltaik-Anlage Ihres Rottenmanner Wohnhauses in Betrieb ist, Sie einen Smart Meter mit Opt-In Funktion durch ihren Netzbetreiber montiert bekommen haben, und Sie die „Zustimmungserklärung zur Auslesung von Viertelstundenwerten“ unterschrieben und an Ihren Netzbetreiber gesendet haben, kann der vor Ort produzierte Rottenmanner PV-Strom von den Teilnehmern bezogen werden.
Wenn die Wohnanlage zu 100% im Eigentum der Rottenmanner Siedlungsgenossenschaft steht, wird das PV-Projekt automatisch umgesetzt!
Wenn die Wohnanlage nicht zu 100% im Eigentum der Rottenmanner Siedlungsgenossenschaft steht, wird wie folgt vorgegangen:
Schritt 1: Es wird mittels Grundsatzbeschluss darüber abgestimmt, ob sich die Wohnungseigentümer grundsätzlich mit dem Vorhaben (Bau einer 16a PV-Anlage) einverstanden erklären, wobei damit noch keine Rechtsverbindlichkeit der Beauftragung einhergeht. Ziel ist ein einstimmiger Grundsatzbeschluss.
Dieser wird an den zuständigen Immobilienverwalter der Rottenmanner Siedlungsgenossenschaft oder direkt an die Kanzlei Kapp & Partner geschickt.
Sollte sich die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mittels einstimmigem Grundsatzbeschluss für das gegenständliche Vorhaben entscheiden, veranlasst die Contrade&more GmbH die Erstellung entsprechender Planungsunterlagen und des finalen Miet- und Dienstbarkeitsvertrages samt (zweiten) finalen WEG-Beschlussmuster.
Schritt 2: Es wird auf Basis der Planungsunterlagen und des finalen Miet- und Dienstbarkeitsvertrages der zweite (finale) Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über die rechtsverbindliche Beauftragung des gegenständlichen Vorhabens gefasst. Auch hier ist es das vorrangige Ziel einen einstimmigen WEG-Beschluss zu erhalten. Ab Hausanschlag des einstimmigen WEG-Beschlusses beginnt sodann die 1-Monatige-Anfechtungsfrist. Nach Ablauf der Frist wird der Miet- und Dienstbarkeitsvertrag von Rottenmanner unterfertigt und es kann mit der Umsetzung des PV-Projekts begonnen werden.
Der Beitritt zu einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage ist nur dort möglich, wo auch die technischen Möglichkeiten gegeben sind. Das heißt, dass öffentliche Stromnetz wird nicht genutzt und im Normzählerkasten muss ein Zählerplatz frei sein.
Der alte Ferraris-Stromzähler hat jahrzehntelang treue Dienste geleistet. Abgelöst wird er jetzt von einem intelligenten Nachfolger – dem Smart Meter. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, diese Umrüstung auf den Smart-Meter vorzunehmen.
Ein Smart Meter (Opt-In-Variante) ist ein intelligentes Messgerät und bindet Strom aus erneuerbaren Energien besser in den Strommarkt ein. Er hilft das Stromangebot und die Stromnachfrage in Einklang zu bringen und den Stromverbrauch zu senken. Auch macht ein Smart Meter den Stromverbrauch und die Stromerzeugung transparenter.
Sie benötigen unbedingt einen Smart-Meter mit Opt-In-Variante, das bedeutet Sie erlauben die Auslesung der 15min-Verbrauchswerte. Falls Sie noch keinen Smart-Meter besitzen, können Sie hier das Schreiben zum Smart-Meter-Tausch runterladen, ausfüllen und an Ihren Netzbetreiber schicken.
Dieser hat dann binnen 2 Monaten (mit Begründung aber längsten 5 Monate – gemäß §1 Abs. 5 der Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung) Zeit, den Tausch auszuführen.
Nur mit Hilfe Ihrer Zählpunktnummer, können wir Ihre Anlage eindeutig identifizieren, Sie beim Netzbetreiber unserer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage zuordnen und Sie mit dem günstigen Rottenmanner PV-Strom beliefern.
Die Zuordnung sowie die notwendigen Marktprozesse übernehmen wir für Sie und Sie erhalten von uns nach Abschluss des Registrierungsprozesses eine Information, ab wann wir Sie mit dem günstigen Rottenmanner PV-Strom versorgen.
Nein, für den Bezug von Rottenmanner PV-Strom ist ein aufrechter Energieliefervertrag notwendig, damit Sie Ihren Strombedarf, welcher nicht von Rottenmanner PV-Strom gedeckt werden kann, auch weiterhin von Ihrem Energieversorger erhalten.
Die Contrade&more GmbH ist kein Energielieferant im Sinne des ElWOG. Wir beliefern Sie ausschließlich mit Rottenmanner PV-Strom aus der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage.
Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, erfolgt die Umstellung der Abrechnung seitens des Netzbetreibers. Danach steht einem günstigen Rottenmanner PV-Strom-Bezug nichts mehr im Weg.
Durch Ihren Smart Meter wird viertelstündlich ermittelt, wie viel kWh (Kilowattstunde) Sie genau an Rottenmanner PV-Strom bezogen haben. Diese Informationen bekommen wir von Ihrem Netzbetreiber, damit wir Ihnen eine eigene Rechnung für Ihren verbrauchten Rottenmanner PV-Strom stellen können.
Rottenmanner PV-Strom rechnet monatlich Ihren verbrauchten PV-Strombezug ab. Die Rechnung wird im PDF-Format per Mail an Sie übermittelt.
Sie bekommen in Zukunft zwei Rechnungen:
Rechnung 1: Rottenmanner PV-Strom – Ihre von der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage genutzten kWh (Kilowattstunden).
Rechnung 2: Wie bisher von Ihrem aktuellen Energielieferanten – die verbrauchten kWh (inkl. Netzgebühr und Abgaben) welche Sie aus dem öffentlichen Stromnetz verbraucht haben.
Sie erhalten von uns eine Rechnung über jede verbrauchte kWh (Kilowattstunde), welche Sie aus der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage bezogen haben. Da diese Energie nicht über das öffentliche Stromnetz fließt, fallen auch keine Netzgebühren und Abgaben an.
Deshalb sind nur die kWh, die Servicepauschale und eventuelle angefallene Zusatzkosten auf unserer Rechnung angeführt.
Dies ist uns umgehend mitzuteilen, damit Ihnen keine weiteren Kosten entstehen. Da es sich um eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage handelt, kann der Rottenmanner PV-Strom nicht an eine andere Adresse mitgenommen werden.
Rottenmanner PV-Strom ist jederzeit unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist kündbar. Dies ist aber nur per Mail (service@rottenmanner-strom.at) möglich.
Contrade&more GmbH
Postfach 06030
1006 Wien
03115 61 50 415
E-Mail: service@rottenmanner-strom.at
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Contrade&more GmbH kein Stromversorger im Sinne des ElWOG ist.
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